Wichtiger Hinweis für SEPA-Zahlungen ab Oktober 2025

Mit der Umsetzung der EU-Verordnung 2024/886 wird beim elektronischen Zahlungsverkehr künftig eine Empfängerprüfung (Verification of Payee, kurz VoP) durchgeführt.

Das bedeutet: Der von Ihnen bei einer SEPA-Zahlung angegebene Empfängername wird vor Annahme des Zahlungsauftrags durch Ihre Bank mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abgeglichen.

Nur bei vollständiger Übereinstimmung wird der Zahlungsauftrag automatisch ausgeführt.
Bei geringfügigen Abweichungen oder Nichtübereinstimmung ist eine manuelle Bestätigung Ihrerseits erforderlich, damit die Zahlung verarbeitet werden kann.

Um Ihnen eine reibungslose und sichere Zahlungsabwicklung zu ermöglichen, finden Sie nachfolgend die für uns gültigen, korrekten Kontoinhaberdaten.
Bitte achten Sie hierbei auch auf die exakte Schreibweise – insbesondere auf Groß- und Kleinschreibung.

Kontoinhaber: SCom Datentechnik GmbH
IBAN: DE69 5925 1020 0000 0095 30